BG's / Verbände37 bis 42 von 43
bbi: Arbeitsbühnenvermieter 2005 mit kräftigem Umsatzzuwachs
Montag, 30.01.2006
Die Vermieter von Arbeitsbühnen schlossen, Umfrageergebnissen des bbi zufolge, das Jahr 2005 mit einem kräftigen Umsatzplus von durchschnittlich ca. 8 % ab. Insgesamt meldeten 80 % der Befragungsteilnehmer zum Teil deutlich überdurchschnittliche Umsatzzuwächse. Jeweils 10 % meldeten gegenüber dem Jahr 2004 gleichgebliebene oder rückläufige Umsätze. Nachdem die Umsätze der Branchenunternehmen bereits im Jahr 2004 leicht gewachsen waren, verlief die Entwicklung in den ersten Monaten 2005 zunächst schleppend. Gegen Mitte des Jahres belebte sich die Nachfrage dann spürbar und führte schließlich zum insgesamt deutlich positiven Jahresverlauf.
Gurtpflicht (Sicherheitsgeschirr) oder nicht im Korb einer Arbeitsbühne ?
Freitag, 28.10.2005
Das Anlegen von Sicherheitsgurten (Geschirren) ist zur Zeit nur dann Pflicht, wenn es vom Hubarbeitsbühnenhersteller zwingend vorgeschrieben wird. Schreibt der Hersteller von der zu benutzenden Arbeitsbühne dies nicht in seiner Bedienungsanleitung oder durch ein Piktogramm im Korb oder auf der Plattform vor, ist die Anwendung eines Sicherheitsgeschirres stets freiwillig.
bbi: Arbeitsbühnenvermietung 2004 mit Umsatzzuwachs
Donnerstag, 28.04.2005
Die Vermieter von Arbeitsbühnen schlossen, Umfrageergebnissen des bbi zufolge, das Jahr 2004 mit einem Umsatzplus von durchschnittlich ca. 3 % ab. Nach zwei Jahren mit negativer Umsatzentwicklung kehrte ein großer Teil der Branchenunternehmen damit wieder auf den Wachstumskurs zurück.
bbi: Umsatzwachstum in der Arbeitsbühnenvermietung in 2004
Dienstag, 01.02.2005
Die Vermieter von Arbeitsbühnen schlossen, Umfrageergebnissen des bbi zufolge, das Jahr 2004 mit einem Umsatzplus von durchschnittlich ca. 3 % ab. Nach zwei Jahren mit negativer Umsatzentwicklung kehrte ein großer Teil der Branchenunternehmen damit wieder auf den Wachstumskurs zurück.
Was beim Einsatz von Kettensägen in Verbindung mit Arbeitsbühnen zu beachten ist
Montag, 31.01.2005
Der Motorsägenführer muss im Arbeitskorb einer Arbeitsbühne immer mit der vorgeschriebenen Schutzkleidung ausgerüstet sein. Ein Einsatz mit Trennschutzgitter und einer zusätzlichen zweiten Person ist nur zulässig, wenn nachfolgende Punkte beachtet werden: a) Auch die zweite Person muss eine Schnittschutzjacke und einen Schutzhelm tragen. b) Der Einsatz der zweiten Person ist nur als Arbeitsbühnen-Bediener erlaubt. Ein Einsatz ohne Trennschutzgitter mit einer zweiten Person ist nur dann zulässig, wenn nachfolgende Punkte beachtet werden:
Motorsägearbeiten mit Hubsteiger
Montag, 20.12.2004
Mit der Neuregelung der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) VSG 4.2 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft wurden der Einsatz von Hubsteiger bei Baumarbeiten sowie die Grundlagen der Arbeitssicherheit bei Motorsägenarbeiten mit mehreren Personen im Arbeitskorb neu geregelt. Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit der Praktikabilität des Trenngitters, dass immer dann im Arbeitskorb eingesetzt werden muss, wenn zwei Personen gleichzeitig im Korb arbeiten und eine Motorsäge im Einsatz ist. Aus der Anwender-Praxis gibt es jedoch viele Hinweise, dass auch ohne Trenngitter sicher gearbeitet werden kann.
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