Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen unter Spannung mit 1.000 Volt-Isolierung
29.05.2006
Grundsätzlich gilt: Es dürfen geringfügige Arbeiten an der Straßenbeleuchtung mit einer Person in der Hubarbeitsbühne durchgeführt werden. Alle anderen Arbeiten unter Spannung müssen mit zwei Personen vor Ort durchgeführt werden. Die zweite Person darf sich dabei auch außerhalb in der Nähe der Hubarbeitsbühne aufhalten.
Wichtig ist folgendes: Die Hubarbeitsbühne muss bei Arbeiten unter Spannung, z. B. Straßenbeleuchtung, gegen 1.000 Volt isoliert sein, auch wenn die Leitung freigeschaltet ist. Ob Ihre Arbeitsbühne gegen 1.000 Volt isoliert ist, entnehmen Sie dem Bühnenprüfbuch (BGG 945 oder VBG14). Es muss die Isolationsprüfung durch den Hersteller eingetragen sein. Anschließend prüfen Sie, ob weitere Jahresprüfungen (1.000Volt-Isolation) an der Arbeitsbühne auch durchgeführt wurden.
Verwenden Sie eine Arbeitsbühne, bei der die letzte Isolationsprüfung länger als 12 Monate zurückliegt, ist die Isolationssicherheit „technisch“ nicht mehr gewährleistet. Erst nach erneut erfolgter Isolationsprüfung durch den Hersteller oder einer anderen Befähigten Person darf die Hubarbeitsbühne wieder als Isolierte Maschine im Einsatz kommen.
Wird der Isolationswert nicht erreicht, ist eine Information der Bediener wichtig, es muss am/im Korb ein Hinweis: „Bühne nicht gegen 1000 Volt isoliert“ angebracht werden.
Sie als Betreiber und Anwender müssen unbedingt beachten, dass jeweils vor Arbeitsbeginn die tägliche Isolationsprüfung (20.000 Ohm) vom Anwender durchgeführt wird. Die erfolgte Isolationsprüfung ist jeweils schriftlich zu bestätigen und zu hinterlegen. Erst dann kann der Einsatz vor Ort z. B. an der Straßenbeleuchtung oder in der Nähe von Stromleitungen erfolgen. Die Isolationsprüfung muss durch eine Elektrofachkraft des Benutzers der Hubarbeitsbühne durchgeführt werden. Wird der Isolationswert auch hier nicht erreicht, ist auch hier eine Information der Bediener wichtig, es muss am Korb ein Hinweis: „Bühne nicht gegen 1000 Volt isoliert“ angebracht werden.
Autor: Günter Schipper, Fachkraft für Arbeitssicherheit bei GL Verleih Arbeitsbühnen GmbH
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