GL Verleih setzt neue Sicherheitsmaßstäbe mit SCC Sicherheitsbuch
12.11.2008

In den Unternehmen der deutschen petrochemischen Industrie werden in steigendem Maße Fremdbetriebe für technische Dienstleistungen eingesetzt. Diese Betriebe sind Unternehmer, die aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrages für ihren Auftraggeber bestimmte technische Dienst- oder Werkleistungen erbringen.
Für den Einsatz dieser Betriebe sind gewisse Voraussetzungen im täglichen Geschäft erforderlich, dazu zählt auch die jetzt mögliche Nachweispflicht der erforderlichen Mitarbeiterqualifikation u. a. im Bereich des Sicherheits- und Arbeitsschutzes.
Aus diesem Grunde hat der GL Verleih, als erster reiner Arbeitsbühnenvermieter in Deutschland seine Mitarbeiter nach dem SCC-Dokument 018 durch die Industrieberatung Schipper speziell ausbilden lassen. Diese Sicherheitsschulung dauert zwei Tage und wird mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen. Die ersten drei Mitarbeiter des GL Verleih können jetzt speziell im petrochemischen Betrieben eingesetzt werden. Diesen Sicherheitsausweis haben die Mitgliedsfirmen des WEG Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V. und die Mitglieds-firmen der DGMK Deutsche Wissenschaftliche Gesellschaft für Erdöl, Erdgas und Kohle e.V. gemeinsam erstellt und zur Verwendung freigegeben. Es ist nun ein einheitlicher Sicherheitspass für Fremdbetriebe und eigene Mitarbeiter eingeführt worden, in dem alle wichtigen Informationen, die sich auf die Gesundheit und Arbeitssicherheit beziehen, eingetragen werden. Alle Beteiligten können sich jetzt auf einer optimalen Sicherheitsebene bewegen ohne das es zu Problemen bezüglich der Sicherheitsstandards gibt. Sicherheitstechnisch stehen nun die Chemiebetriebe / Raffineriebetriebe mit dem GL Verleih und der GL Deutschland AG auf einer Ebene. Bei der Auftragsabwicklung schafft dieser SCC-Sicherheitspass erhebliches Vertrauen gegenüber dem Auftraggeber.
Dieser Sicherheitspass bietet dem GL Verleih u.a. folgende Vorteile:
Gleicher Standard für Auftraggeber und Auftragnehmer
- Stärkung der Mitverantwortung aller am Auftrag beteiligten Personen
- Nachweis der aufgabenspzifischen Qualifikation (Unterweisung, Ausbildung, Bestellung)
- Einzelnachweise der Kontrollmöglichkeiten für die verantwortliche Person/Aufsichtsperson
- Möglichkeit der gegenseitigen Anerkennung der im Sicherheitspass eingetragenen Daten usw.
- Schnellere Auftragsabwicklung bei Eingangskontrollen im Betrieb
Dieser Ausweis kann später auf weitere Branchen ausgelegt und anerkannt werden. Im benachbarten Ausland (NL-B-F) ist dieser Ausweis schon tägliches Geschäft. Ohne diesen Ausweis werden keine Aufträge an Fremdfirmen vergeben.
Quelle: Industrieberatung Schipper http://www.industrieberatung-schipper.de/42513.html
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