Gurtpflicht (Sicherheitsgeschirr) oder nicht im Korb einer Arbeitsbühne ?
28.10.2005
Das Anlegen von Sicherheitsgurten (Geschirren) ist zur Zeit nur dann Pflicht, wenn es vom Hubarbeitsbühnenhersteller zwingend vorgeschrieben wird. Schreibt der Hersteller von der zu benutzenden Arbeitsbühne dies nicht in seiner Bedienungsanleitung oder durch ein Piktogramm im Korb oder auf der Plattform vor, ist die Anwendung eines Sicherheitsgeschirres stets freiwillig.
Viele empfehlen, sich einen Gurt mit Beinriemen anzulegen. Im Absturzfalle wird der Bediener der Arbeitsbühne mit dem Hinterteil des Beinriemens größtenteils getragen.
Das Sicherheitsgeschirr ist immer eine persönliche Schutzausrüstung und muss vom Unternehmer des Mitarbeiters gestellt werden. Ein Vermietunternehmen, welches Hubarbeitsbühnen vermietet, muss Sicherheitsgeschirre nur für die eigenen Beschäftigten bereitstellen.
Grundsätzlich ist die persönliche Schutzausrüstung jährlich mindestens einmal und täglich vor der Benutzung auf Mängel und Beschädigungen hin zu prüfen. Die Jahresprüfung muss durch eine befähigte Person (Sachkundigen) erfolgen. Die tägliche Überprüfung hat der jeweilige Benutzer durchzuführen.
Bei der Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber die Beschäftigten darin zu unterweisen, wie die persönlichen Schutzausrüstungen sicherheitsgerecht benutzt werden. Soweit erforderlich, führt er eine Schulung in der Benutzung durch.
Bereitstellung und Benutzung
Für jede bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung hat der Arbeitgeber die erforderlichen Informationen für die Benutzung in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache bereitzuhalten. Die Benutzung von einfachen Beckengurten ist verboten.
Unbeschadet seiner Pflichten nach den §§ 3, 4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes darf der Arbeitgeber nur solche persönlichen Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die
1. den Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen entsprechen,
2. Schutz gegenüber der zu verhütenden Gefährdung bieten, ohne selbst eine größere Gefährdung mit sich zu bringen,
3. für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und
4. den ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten entsprechen.
Warum empfiehlt es sich, einen Beinriemen anzulegen?
Der Beinriemen übernimmt bei richtiger Anwendung die Tragefunktion der Person im Absturzfalle und kann somit die Wirbelsäule des Trägers im Falle eines Unfalls entlasten. Wichtig ist, dass nicht zu viel Spiel zwischen dem Träger/Benutzer und dem Sicherheitsgeschirr vorhanden ist. Es muss stramm anliegen.
Wieviel Befestigungspunkte für Verbindungsmittel sind empfehlenswert?
Es empfiehlt sich immer, vor dem Körper und am Rücken eine Befestigungsöse zur Verfügung zu haben. So kann der Benutzer immer ohne Verdrehung der Verbindungsmittel (z. B. mit Bandfalldämpfer) seine Tätigkeit sicher durchführen.
Auswahl der Verbindungsmittel für Sicherheitsgeschirre
Als Verbindungsmittel sind Seil mit Bandfalldämpfer und Seile zugelassen. Starre Seile ohne Dämpfungsfunktion haben den Nachteil, dass beim Absturzunfall der Benutzer schlagartig gestoppt wird. Dies kann zu einer zusätzlichen Verletzung im Bereich der Wirbelsäule führen.
Ein Bandfalldämpfer sichert im Unfall ein abruptes Bremsen der fallenden Person und dämpft den Auffang erheblich ab. Der Bandfalldämpfer mit Seil sollte nur so lang ausgeführt sein, wie es nötig ist, da im Falle eines Unfalls der Benutzer bedingt durch den Fall nicht zu stark beschleunigt werden soll. Dies ist bei Längen über 1,25 m schnell möglich.
Die EWG Richtlinie 89/391, BGI 870 und die PSA-Benutzungsverordnung geben weitere Informationen zum diesem Thema.
Autor: Günter Schipper, Fachkraft für Arbeitssicherheit bei GL Verleih Arbeitsbühnen GmbH.
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