Motorsägearbeiten mit Hubsteiger
20.12.2004
Mit der Neuregelung der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) VSG 4.2 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft wurden der Einsatz von Hubsteiger bei Baumarbeiten sowie die Grundlagen der Arbeitssicherheit bei Motorsägenarbeiten mit mehreren Personen im Arbeitskorb neu geregelt. Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit der Praktikabilität des Trenngitters, dass immer dann im Arbeitskorb eingesetzt werden muss, wenn zwei Personen gleichzeitig im Korb arbeiten und eine Motorsäge im Einsatz ist. Aus der Anwender-Praxis gibt es jedoch viele Hinweise, dass auch ohne Trenngitter sicher gearbeitet werden kann.
Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit der Praktikabilität des Trenngitters, dass immer dann im Arbeitskorb eingesetzt werden muss, wenn zwei Personen gleichzeitig im Korb arbeiten und eine Motorsäge im Einsatz ist. Aus der Anwender-Praxis gibt es jedoch viele Hinweise, dass auch ohne Trenngitter sicher gearbeitet werden kann. Der Vorstand der Gartenbau-Berufsgenossenschaft hat nun eine Ausnahmeregelung geschaffen, die es ermöglicht, auch ohne Trenngitter zu arbeiten. Zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind nachstehende Kriterien zu erfüllen (stichpunktartiger Auszug):
*vollständiger Körperschutz für den Motorsägenführer
*erweiterter Körperschutz für die 2. Person im Arbeitskorb
*Anwendung geeigneter Schnitttechnik
*Einhaltung des Sicherheitsabstandes zum Motorsägenführer bei Hilfsarbeiten
*beide Personen müssen nach arbeitsmedizinischem Vorsorgegrundsatz H9 untersucht sein
*die Fachkunde ist durch einen Lehrgang an einer anerkannten Schulungsstätte nachzuweisen
*für die durchzuführenden Arbeiten ist eine Gefährdungsbeurteilung und eine Betriebsanweisung zu erstellen
Der Fachkundelehrgang kann beim GL Verleih absolviert werden. Näheres unter der Hauptnavigation "Service", dann "Schulungen", dann "Motorsägearbeiten". Vorgaben und Formblätter zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung und alle weiteren Informationen können auch bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft in 34121 Kassel eingeholt werden.
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