RENTABILITÄT IN DER HÖHE - Arbeitsbühnen mieten oder kaufen?
21.09.2005
Gerade in der heutigen Zeit, in der jeder Betrieb bestrebt ist, die ständig steigenden Kosten durch wirtschaftliche Arbeitsmethoden in den Griff zu bekommen, sind mobile Arbeitsbühnen von kaum einer Baustelle wegzudenken. Hinzu kommt, dass gerade bei Arbeiten in Höhen die Arbeitsbühne das sicherste Hilfsmittel ist. Aber wie finde ich den richtigen Partner, wenn ich eine Arbeitsbühne brauche und welchen Service muss er bieten oder ist es wirtschaftlicher, ein Gerät zu kaufen?
Fast jeder Maler und Lackierer hat schon Arbeitsbühnen eingesetzt, wenn es darum ging, Arbeiten in bestimmten Höhenbereichen durchzuführen. Sehr oft findet man in diesen speziellen Einsatzbereichen Scherenbühnen, aber auch sehr viele selbstfahrende Teleskopbühnen und, wenn die Platzverhältnisse ausreichen, auch Lkw-Arbeitsbühnen. Sicherlich sprechen auch heute noch einige Punkte für den Kauf eines solchen Gerätes. Ein Grund für die Kaufentscheidung kann zum Beispiel sein, dass man ständig eine eigene Arbeitsbühne zur Verfügung hat, die bei kurzfristig anfallenden Arbeiten eingesetzt werden soll oder dass man ein Gerät für seine Arbeiten so ausstatten will, wie es von keinem Vermieter angeboten werden kann.
Rentabilität muss gegeben sein
Von einem wirtschaftlichen Einsatz eigener Geräte kann allerdings nur die Rede sein, wenn eine kontinuierliche Auslastung und Nutzung gewährleistet ist. Wenn man bedenkt, dass die Anschaffungskosten für eine Anhängerbühne von ca. 21 m Höhe je nach Ausstattung und Hersteller schon einiges über 110 000,– bis ca. 170 000,– DM liegt, lässt sich leicht nachrechnen, dass beim Einsatz von einzelnen Tagen die Investition unwirtschaftlich wird. Aber, wie fast immer, gibt es auch hier zwei Möglichkeiten: Das eigene Gerät muss nicht unbedingt – auch bei kontinuierlicher Nutzung – das „Non plus Ultra“ sein. Einige Arbeitsbühnenvermieter bieten gerade bei der Langzeit-Anmietung sehr interessante Variationen an. Vorteilhaft ist dann eine Vereinbarung, die den Austausch von Geräten gegen die jeweils neueste Technik vorsieht. Deshalb gehen viele Unternehmen den Weg über die Arbeitsbühnen-Anmietung. Wenn man die Verantwortlichen und Entscheider nach den Gründen fragt, stößt man auf die verschiedensten Aussagen.
Gründe für die Anmietung
An erster Stelle wird immer die Gerätevielfalt genannt. Die großen Arbeitsbuehnenvermieter halten eine Vielzahl von verschiedenen Gerätetypen bereit. Dadurch kann der Anwender für jeden erdenklichen Arbeitszweck, egal ob die Arbeitsbühne im Außenbereich oder in einem fertigen Gebäude im Innenbereich, vielleicht sogar auf empfindlichen Böden eingesetzt werden soll, das jeweils ideal passende Gerät anmieten.
Ein weiterer Entscheidungsfaktor ist natürlich die Kostenseite. Beim Mietgerät wird nur bezahlt, wenn die Hubarbeitsbühne gebraucht wird. Kosten wie Wartung und Instandsetzung gehen zu Lasten des Arbeitsbuehnen-Vermieters. Dadurch ergibt sich eine sehr genaue Kalkulationsgrundlage für die anstehenden Arbeiten. Wenn mal ein Gerät nur für ein Objekt braucht oder unterschiedliche Einsatzfälle hat, ist es deshalb keine Frage: Hier fährt man mit zuverlässsigen Arbeitsbühnenvermietern besser.
Oft passiert es auch, dass die eigenen Geräte gerade dann, wenn sie am dringendsten gebraucht werden, ausfallen. Sei es durch die Nachlässigkeit des Personals, das sich nicht sofort meldet, wenn eine Störung eintritt, durch Verschleiß oder durch einen nicht vorhersehbaren technischen Defekt. Die Folgekosten, die entstehen, weil dringend anstehende Arbeiten nicht termingerecht durchgeführt werden können, erreichen schnell enorme Höhen.
Absprachen sind wichtig
Bei Mietgeräten liegt die Verantwortung für den technischen Zustand ausschließlich beim Vermieter. Er muss dafür sorgen, dass Ersatzteile bevorratet werden und Monteure bereit stehen, die dem Kunden sofort zu Hilfe kommen, wenn ein Problem auftaucht. Vor der Anmietung einer Arbeitsbuehne muss geklärt werden, ob der Vermieter bei einem evtl. Ausfall, der nicht sofort vor Ort repariert werden kann, ein Ersatzgerät bereitstellt – und welche Vorlaufzeit er dafür benötigt. Dabei sollten 24 Stunden nicht überschritten werden.
Der Vermieter ist ferner dafür verantwortlich, dass die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften eingehalten werden. Darüber hinaus haftet jedoch auch der Mieter, wenn sich das Gerät während des Einsatzes in einem erkennbar vorschriftswidrigen Zustand befindet. Übrigens – allen Unkenrufen zum Trotz – auch nach Einführung des Binnenmarktes haben die Richtlinien der VBG 14 (Hebebühnen) uneingeschränkt Gültigkeit bei Geräten, die vor dem 1. 1. 97 zugelassen wurden. Geräte, die nach den 1.1.97 zugelassen worden sind, können bereits nach der „Euro-Norm“, der PRen 280 und den Maschinenrichtlinien abgenommen werden.
Die Überprüfung der Sicherheit
...scheint für den Anwender auf den ersten Blick bei Mietgeräten sehr schwierig: hier ist eindeutig das Engagement der Vermieters gefragt. Bei verantwortungsbewusster Handhabung liegt jedem Gerät eine Kopie des vorgeschriebenen Prüfbuches, der Abnahme oder ein Nachweis über die Durchführung der vorgeschriebenen Untersuchungen bei. Dadurch kann sich der Anmieter davon überzeugen, ob die jährlich vorgeschriebenen Prüfungen an der Arbeitsbühne durchgeführt worden sind.
Service-Netz ist unabdingbar
Die Kriterien Dienstleistung und Service müssen bei der Beschaffungsentscheidung – bei der Miete und beim Kauf – eine besondere Gewichtung erhalten. Auf das Thema Service angesprochen, antwortet ein Arbeitsbühnen-Vermieter: „Egal, ob wir mit einem Kunden über Gerätekauf oder – Miete sprechen, stellen wir immer wieder fest, dass sehr oft der angebotene Service entscheidend für die Wirtschaftlichkeit eines Arbeitsbühnen-Einsatzes ist.
Gerade auch im Bereich des Maler- und Lackiererhandwerks mit ständig wechselnden Aufgaben und der engen Terminplanung muss man dem Service ein besonderes Augenmerk widmen, individuell auf die Bedürfnisse des einzelnen Unternehmens eingehen und die Terminplanung mit berücksichtigen.
Es ist einfach undenkbar, einen Anwender, auch wenn er mit eigenen Geräten arbeitet, tagelang auf eine dringend erforderliche Reparatur warten zu lassen. Hier muss genauso wie bei angemieteten Geräten, sofort reagiert werden. Wenn Arbeitsbühnen nicht wie geplant, eingesetzt werden können, werden Termine nicht eingehalten und die Lohnkosten laufen dem Unternehmen davon.“
Dass es auch heute noch Vermieter und Händler von Hubarbeitsbuehnen gibt, die ausschließlich „nach Metern“ vermieten und verkaufen, und dabei die Beratung völlig außer Acht lassen, ist leider nicht auszuschließen. Deshalb kann dieser Bericht auch nur eine Entscheidungshilfe sein. Ohne die persönliche Beratung eines seriösen Partners geht es einfach nicht, denn der gewissenhafte Vermieter berät seinen Kunden auch dann fair, wenn der Gerätekauf für das Unternehmen sinnvoller ist. Der wirtschaftliche Nutzen des Kunden muss im Vordergrund stehen. (J.W.)
Checkliste
Die nachstehende Checkliste soll bei der Auswahl eines geeigneten Partners behilflich sein:
Prüfbuch
Liegt dem Gerät eine Prüfbuchkopie oder ein Nachweis der durchgeführten Untersuchungen bei?
Prüfplaketten
Sind die Plaketten für Aufbau (UVV) und zusätzlich bei Lkw-Arbeitsbühnen für das Fahrzeug (TÜV) vorhanden? Sind die Termine überzogen?
Gerätezustand
Ist das Gerät erkennbar gut gepflegt?
Bedienungsanleitung
Liegt eine deutschsprachige Bedienungsanleitung vor, und sind alle wichtigen Elemente eindeutig und leicht verständlich erklärt? Ist an exponierter Stelle eine Kurzfassung der Bedienungsanleitung angebracht? Sind alle Bedienungselemente durch Aufkleber oder Beschriftung unmissverständlich erklärt und technische Grenzwerte (z.B. Tragkraft, max. zulässige Querneigung, Schrägstandsgrenze) am Gerät angebracht?
Sicherheits-Vorrichtungen
Ist das Gerät mit Sicherheitselementen ausgerüstet, die Fehlbedienungen ausschließen (z. B. Lastbegrenzung, Zwangsabschaltungen etc.)? Gibt es zusätzliche – gesetzlich nicht vorgeschriebene – Sicherheitseinrichtungen (z. B. automatische Abstütz-Überwachung, Abschaltleisten etc.)?
Bediener-Einweisung
Werden bei Übergabe alle Bedienelemete inkl. Not- oder Zweitsteuerung ausführlich erklärt? Werden alle Gerätebewegungen durchgefahren und die Sicherheitseinrichtungen überprüft? Werden Einweisung und Übergabe schriftlich bestätigt?
Quelle: DER MALER UND LACKIERERMEISTER 4/2001, Seite 22-24
Schreiben Sie Ihre Meinung dazu!
Zu diesem Artikel wurde noch kein Kommentar geschrieben.


Vermietprospekt


