Was beim Einsatz von Kettensägen in Verbindung mit Arbeitsbühnen zu beachten ist
31.01.2005
Der Motorsägenführer muss im Arbeitskorb einer Arbeitsbühne immer mit der vorgeschriebenen Schutzkleidung ausgerüstet sein. Ein Einsatz mit Trennschutzgitter und einer zusätzlichen zweiten Person ist nur zulässig, wenn nachfolgende Punkte beachtet werden: a) Auch die zweite Person muss eine Schnittschutzjacke und einen Schutzhelm tragen. b) Der Einsatz der zweiten Person ist nur als Arbeitsbühnen-Bediener erlaubt. Ein Einsatz ohne Trennschutzgitter mit einer zweiten Person ist nur dann zulässig, wenn nachfolgende Punkte beachtet werden:
a) Es muss eine Ablagefläche mit Abstützplatte für das Starten der Kettensäge außerhalb des Arbeitskorbes vorhanden sein.
b) Schnittschutzjacke und Schutzhelm müssen auch von der zweiten Person im Arbeitskorb getragen werden.
c) Nur zugelassene Schnittschutzhandschuhe dürfen benutzt werden.
d) Die zweite Person im Arbeitskorb muss mit einer Drückstange oder Haltemöglichkeit ausgerüstet sein.
e) Beide im Arbeitskorb beschäftigten Personen müssen besonders geschult und ausgebildet sein; dazu gehört auch die Ausbildung im Umgang mit den entsprechenden Hilfsmitteln und Werkzeugen.
Wird auch nur einer der Punkte a) bis e) nicht erfüllt, ist ein Einsatz ohne Trennschutzgitter im Arbeitskorb einer Arbeitsbühne verboten.
Es empfiehlt sich außerdem, eine Holz- oder Kunststoffauflage am Korboberrand anzubringen. Hier soll bei einer unbeabsichtigten Berührung der Kettenführungsschiene (Kette) mit dem Korbrand ein Zurückschlagen der Kettensäge in Richtung Motorsägenführer verhindert werden. Bei Kunststoffkörben (GFK) empfiehlt sich diese Maßnahme ebenfalls.
Der Einsatz einer zweiten Person bei Kettensägeneinsatz im Arbeitskorb einer Hubarbeitsbühne ohne Trennschutzgitter ist grundsätzlich für den Kommunalbereich (z. B. Forstamt, Gartenbauamt usw.) nicht erlaubt. Die Bundes- und Gemeindeunfallkassen verbieten den Einsatz einer zweiten Person im Hubarbeitsbühnen-Korb, wenn kein Trennschutzgitter vorhanden ist. Ausnahme: wenn bei diesen Arbeiten die Gartenbau-Berufs-Genossenschaft Kassel die Versicherung der Mitglieder für diesen Zeitraum übernimmt. Im Einzelfall ist dies vorher abzustimmen und zu prüfen.
Autor: Günter Schipper, Fachkraft für Arbeitssicherheit bei GL Verleih Arbeitsbühnen GmbH, Hofheim
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