Die Berufsgenossenschaft, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung schreiben in ihren Vorschriften vor, dass nur ausgebildete Personen zum Ausführen von Arbeiten mit einer Maschine oder einem Gerät beauftragt werden dürfen.
Ausbildungsziel ist die Erlangung des entsprechenden Befähigungs- oder Fahrerausweises. Vor dem Hintergrund des Sicherheitsdenkens der Berufsgenossenschaft werden das Fachwissen und die Fertigkeit zum Führen von Maschinen und Geräten vermittelt.
Zu den vermehrt in der Branche aufgetretenen Aussagen, dass die oben beschriebenen Befähigungs-Nachweise PFLICHT sind, gab es in den letzten Monaten diverse Diskussionen. Herr Jürgen Küspert, Geschäftsführer des Bundesverband der Baumaschinen-, Baugeräte- und Industriemaschinenfirmen e.V. (bbi), stellt jedoch in einem kürzlich veröffentlichtem Interview des Magazins Kran & Bühne (Ausgabe April/Mai 2010) dar, dass dies nicht der Fall ist, aber gerne als Verkaufsargument verwendet wird.
Fakt jedoch ist, dass Unternehmer verpflichtet sind, Ihre Arbeitnehmer einmal pro Jahr zu Unterweisen und dies schriftllich zu dokumentieren. Hierfür bildet die "Bedienerschulung für mobile Hubarbeitsbühnen" des GL Verleih eine ideale Grundlage.

